Verhaltensregeln: So wollen Deutschland, Österreich und die Schweiz wieder in den Hallenradsport einsteigen

Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat in Absprache mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Übergangsregeln veröffentlicht, mit denen Sporttreiben in den Radsport-Disziplinen wieder möglich werden soll.

Allerdings gestaltet sich die Wiederaufnahme des Trainings während der aktuellen coronabedingten Einschränkungen im Hallenradsport etwas schwieriger.

Während das Training im Einer Kunstfahren „einzeln auf einer entsprechend großen Fläche durchgeführt wird“ und damit „ein Trainingsbetrieb mit geringer Infektionsgefahr gut zu organisieren“ sei, bestehe beispielsweise im Zweier Körperkontakt, der eigentlich zu vermeiden ist.

„Da es sich aber immer um gleiche Partner/innen handelt, wäre die Gefahr einer unkontrollierten Infektionskette äußerst gering“, heißt es in den Übergangsregeln des BDR, der jedoch mahnt: „Sollten sich um Hausstand eines Zweier-Partners Risikopersonen befinden, müsste von einem Training mit Kontakt und auch von der Teilnahme am Wettkampf Abstand genommen werden.“

Generell soll man bereits umgezogen und mit Schutzmaske zum Training kommen. Das Erwärmen soll auf den zugewiesenen Fahrflächen durchgeführt werden, so könne Abstand sehr gut eingehalten werden.

Für die Trainer/Betreuer gilt, „dass eine Hilfestellung nur gegeben werden darf, wenn der entsprechende Sportler im eigenen Hausstand des Trainers/Betreuers lebt.“

Kleines Manko: Das Mannschaftsfahren (Vier/Sechser) findet sich in den am Montag auf rad-net.de veröffentlichten Übergangsregeln erstmal noch nicht wider.

Auch in den „Organisations- und Verhaltensregeln bei der Durchführung von Wettkämpfenfehlt die Aufführung von Mannschaftsfahren in den verschiedenen dargestellten Szenarien noch.

Generell könnte das Mannschaftsfahren aber vermutlich ähnlich wie das Zweierfahren betrachtet werden.

Radball-Konzept wird noch geprüft

Regeln für Radball und Radpolo fehlen ebenfalls noch beim BDR. Radball-Bundestrainer Jörg Latzel äußerte sich dazu auf der Facebook-Seite des BDR.  Latzel, der im Frühjahr das Amt des Nationaltrainers übernommen hatte, wurde demnach mit einer Ausarbeitung erst sehr spät beauftragt.

„Ich habe erst am vergangenen Mittwoch Abend davon erfahren“, kommentierte Latzel via Facebook. Am Sonntag habe er aber seine Ausarbeitung an die verantwortlichen BDR-Funktionäre gesendet.

Blick in die Schweiz

In den Empfehlungen des Schweizer Hallenradsports für die Kader- und Vereinstrainings befasst sich der erste Teil mit Radball. Demnach dürfen sich hier im Training maximal fünf Personen in einer Halle aufhalten. Außerdem sollen nur Übungen und Spielformen durchgeführt werden, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Ebenso sind in der Schweiz Vierer-Teams berücksichtigt. Die erste Vorgabe für das Training heißt: „Die Halle wird so aufgeteilt, dass pro Trainingsfläche maximal vier Personen auf dem Rad sind.“

Und expliziert heißt es zum Thema Sicherheitsabstand: „Dort, wo es sich nicht vermeiden lässt (4er/2er, jedoch immer in denselben Konstellationen) sollen sich die Athleten an die Hygienevorschriften halten, sich mittels Masken schützen und nach dem Körperkontakt (Hände) desinfizieren.“

Österreich: Keine speziellen Vorgaben veröffentlicht

Für Österreich sind aktuell noch keine gesonderten Verhaltensregeln für den Hallenradsport zu finden. Derzeit verweist das Hallenradsport-Portal des Österreichischen Radsportverbandes (ÖRV) auf allgemeine Vorgaben im Radsport. (Textst/rad-net – Fotos/Grafik: UCI/BDR)

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Regeln des BDR

Regeln der Swiss-Cycling 

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